Nein, die freiwillige Einweisung in eine psychiatrische Klinik würde Ihren Ehepartner nicht daran hindern, per Gerichtsbeschluss eine unfreiwillige psychiatrische Unterbringung anzustreben. Zwangsbehandlungen oder unfreiwillige psychiatrische Behandlungsanordnungen (ITOs oder IPOs) sind rechtliche Maßnahmen, mit denen Einzelpersonen aufgrund einer gerichtlichen Anordnung dazu verpflichtet werden können, gegen ihren Willen eine ambulante oder stationäre psychiatrische Behandlung in Anspruch zu nehmen