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Können verheiratete Personen die Insolvenz separat anmelden?

enn Sie verheiratet sind können Sie die Insolvenz separat anmelden. Sie sollten jedoch zuerst einen Anwalt konsultieren oder umfangreiche Nachforschungen anstellen um festzustellen ob dies die beste Vorgehensweise für Ihre Situation ist. In einigen Fällen ist eine getrennte Einreichung sinnvoll in anderen Fällen wird Ihnen nicht die Art von Insolvenzschutz gewährt die Sie anstreben und Sie bleiben möglicherweise für einige oder alle Schulden Ihrer Community haftbar.

Separate Einreichung

Sie Sie haben zwei Möglichkeiten um Insolvenz getrennt von Ihrem Ehepartner einzureichen. Entweder können Sie Ihre Unterlagen selbst einreichen ohne dass Ihr Ehepartner sie einreicht oder Sie können beide einzeln als Einzelpersonen einreichen. Wenn beide Akten vorhanden sind muss jeder die umfangreichen Insolvenzunterlagen erledigen und die damit verbundenen Anmeldegebühren zahlen wodurch sich sowohl der Papieraufwand als auch die Kosten effektiv verdoppeln. Es kann rechtliche Gründe geben diesen Weg zu beschreiten und wenn es in Ihrer Situation sinnvoll ist sollte Ihr Anwalt Sie auf diese Option hinweisen. Wenn Sie allein für die Schulden in Ihrer Ehe verantwortlich sind können Sie die Klage auch ohne Ihren Ehepartner einreichen um die Kreditauskunft Ihres Ehepartners nicht zu beeinträchtigen.

Arten des Konkurses

Eine der Erste Schritte bei der Insolvenzanmeldung sind die Ermittlung des am besten geeigneten Kapitels. Ein Chapter 7-Konkurs der auch als "Straight" - oder "Liquidation" -Konkurs bezeichnet wird ist das schnellste und einfachste Konkurskapitel wenn Sie nur wenige Vermögenswerte haben die Sie schützen möchten. In Kapitel 7 werden alle Ihre Vermögenswerte die bestimmte staatlich festgelegte Ausnahmebestimmungen überschreiten liquidiert und zur Begleichung Ihrer Gläubiger verwendet. Im Gegenzug wird der größte Teil Ihrer Schulden vollständig beseitigt mit Ausnahme bestimmter Arten von Schulden wie Studentendarlehen Kindergeld und die meisten Steuern. Bei einer Insolvenz nach Kapitel 13 dürfen Sie den größten Teil Ihres Vermögens behalten müssen jedoch über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren Zahlungen an Ihre Gläubiger leisten. Wenn Sie verheiratet sind kann Ihre Wahl des Konkurskapitels Konsequenzen für Ihren Ehepartner haben auch wenn Sie separat einreichen. Wenn Sie beispielsweise Kapitel 7 auswählen und Vermögenswerte haben die über den Befreiungsgraden liegen können diese verkauft werden auch wenn Ihr Ehepartner Miteigentümer ist.

Eigentum an der Schuld

Wenn Sie und Ihr Ehepartner sind Mitverantwortlich für eine Schuld wie z. B. eine Kreditkarte bei der Sie beide berechtigte Benutzer sind. Die Einreichung eines Insolvenzantrags ohne Ihren Ehepartner kann eine Verschwendung von Zeit und Geld sein. Auch wenn Sie möglicherweise eine Insolvenzentlastung erhalten und nicht persönlich für die Schulden haften kann das Kreditkartenunternehmen dennoch die Zahlung der Schulden von Ihrem Ehepartner verlangen. Somit ist Ihr Haushalt weiterhin für die Verschuldung verantwortlich obwohl Sie eine persönliche Entlastung erhalten haben. Wenn Sie versuchen Schulden zu begleichen die Sie vor der Heirat entstanden sind oder wenn Schulden die Sie überprüfen können nur auf Ihren Namen lauten kann es eine angemessene Vorgehensweise sein die Insolvenz einzeln einzureichen.

Entlastung

Wenn Sie Kapitel 7 einreichen Konkurs richtig sollten Sie eine Entlastung etwa vier Monate nach der Einreichung erhalten. Dies entlastet Sie von den meisten Schulden in Ihrem Namen bietet Ihrem Ehepartner jedoch nicht den gleichen Schutz. In einem Verfahren nach Kapitel 13 erhalten Sie Ihre Entlastung sofort nachdem Ihr Zahlungsplan erfüllt wurde.

Krediteffekte

Die Einreichung einer Konkurserklärung kann Ihre Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen und es kann Jahre dauern bis sie berücksichtigt wird wieder ein gutes Kreditrisiko. Ihre Insolvenz bleibt 10 Jahre in Ihrer Kreditauskunft. Die Kreditauskunft Ihres Ehepartners sollte unberührt bleiben wenn Sie sie einzeln einreichen.

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