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Ist es legal, bei einer routinemäßigen Gesundheitsuntersuchung 99213 in Rechnung zu stellen?

Es ist nicht angebracht, 99213 während eines routinemäßigen Wellnessbesuchs in Rechnung zu stellen.

Der in der Medicare-Gebührenordnung für Ärzte festgelegte Zweck des Wellness-Besuchs besteht darin, dass der Arzt präventive Leistungen erbringt. Die Vergütung richtet sich nach dem Wert der Dienstleistung für den Leistungsempfänger und nicht nach dem tatsächlichen Aufwand, der mit der Erbringung der Dienstleistung verbunden ist.

Es gibt spezielle Präventivmedizin (G-Codes), die für die Gesundheitsuntersuchung in Rechnung gestellt werden.

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