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So reichen Sie einen zahnärztlichen Anspruch bei der Krankenversicherung ein

as Einreichen eines zahnärztlichen Anspruchs bei einer normalen Krankenversicherung kann problematisch sein. Die meisten Versicherungen bieten nur Versicherungsschutz für Zahnnotfälle sodass Reinigungen und allgemeine zahnärztliche Arbeiten nicht in Frage kommen es sei denn Sie können es sich leisten die Zahnarztkosten aus Ihrer eigenen Tasche zu bezahlen. Wenn ein zahnärztlicher Notfall eintritt muss der Versicherte seinen persönlichen Anspruch bei seinem Versicherungsträger geltend machen.

Wenden Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft und erklären Sie dass Sie eine zahnärztliche Notfallhilfe benötigen. Vorherige Genehmigung zur Behandlung anfordern. Dadurch wird sichergestellt dass alle erforderlichen zahnärztlichen Arbeiten abgedeckt werden. Fordern Sie auch die Antragsadresse des Versicherungsunternehmens zur Verwendung nach der Behandlung an da Sie Formulare zum Versenden haben.

Fordern Sie ein Antragsformular für einen zahnärztlichen Anspruch bei Ihrem Zahnarzt an und füllen Sie es vollständig aus. Dies ist erforderlich damit Ihre Versicherungsgesellschaft die Zahlung zur Deckung der Behandlung rechtzeitig einreicht.

Kopieren Sie Ihre Rechnung oder fordern Sie eine zusätzliche Kopie bei der Zahnarztpraxis an. Sie müssen die Rechnung Ihrem Antragsformular beifügen bevor Sie sie an die Versicherungsgesellschaft senden.

Senden Sie Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zusammen mit Ihrer Rechnung an die von Ihrer Versicherung angegebene Antragsadresse Unternehmen. Stellen Sie sicher dass Sie Kopien für Ihre Unterlagen aufbewahren.

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