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Sozialversicherungsleistungen & Minderjährige

14. August 1935 markiert den Tag an dem die soziale Sicherheit ins Leben gerufen wurde. Das ursprüngliche Sozialversicherungsgesetz von 1935 sah keine Leistungen für Abhängige oder Hinterbliebene vor aber eine Änderung des Sozialversicherungsgesetzes von 1939 fügte diese beiden Kategorien hinzu. In Bezug auf minderjährige Kinder gibt die Sozialversicherungsbehörde an dass sie jetzt etwa 1 6 Milliarden US-Dollar für 3 8 Millionen berechtigte Kinder zur Verfügung stellen.

Voraussetzungen

Die erste Voraussetzung ist dass das Kind entweder Ihr leibliches oder adoptiertes Kind ist oder a abhängiges Stiefkind oder Enkelkind. Im Falle eines unterhaltsberechtigten Stiefkindes verlangt die Sozialversicherungsverordnung J 600 den Nachweis dass Sie mindestens die Hälfte der Unterhaltsleistung für das unterhaltsberechtigte Kind erbringen. Im Falle eines unterhaltsberechtigten Enkels muss das Kind laut Sozialversicherungsverordnung J 700 bei Ihnen leben oder Sie müssen nachweisen dass Sie mindestens die Hälfte der Unterstützung für das Kind bereitstellen.

Zusätzliche Anforderungen umfassen eine Reihe von Kriterien für beide Sie und jedes minderjährige Kind. Ein Elternteil muss im Ruhestand sein oder eine Behinderung aufweisen und die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für Sozialversicherungsleistungen erfüllen. Wenn ein Elternteil stirbt muss er oder sie über genügend Kredite verfügen um Sozialversicherungsabgaben zahlen zu können um Anspruch auf Leistungen zu haben. Die Sozialversicherungsbehörde legt die Anzahl der erforderlichen Kredite nach dem Alter des Elternteils zum Zeitpunkt des Todes fest.

Damit Ihr Kind berechtigt ist muss sein Familienstand ledig sein und es muss unter 18 sein oder im Alter von 18 bis 19 Jahren wenn Sie noch ein Vollzeitschüler sind.

Bewerbung

Zusätzlich zur Vorlage Ihrer Sozialversicherungskarte benötigen Sie für jedes minderjährige Kind eine Karte - sofern diese nicht vorhanden ist. Wenn Sie sie nicht haben können Sie sie zum Zeitpunkt Ihres Leistungsantrags beantragen. Darüber hinaus benötigen Sie die Geburtsurkunde und die entsprechenden Unterlagen des Kindes z. B. die Sterbeurkunde des Elternteils oder die Krankenakte Ihres Kindes.

Leistungen

Leistungen für Minderjährige Kinder hängen von der Höhe der Leistung ab für die Sie sich qualifizieren von der Art und Weise in der Ihr Kind Anspruch hat und davon wie viele Kinder Leistungen erhalten. Ein Kind kann bis zu 50 Prozent Ihrer Alters- oder Invalidenrente oder bis zu 75 Prozent Ihrer Altersrente erhalten wenn Sie sterben. Familien mit mehr als einem Kind können insgesamt nicht mehr als 150 bis 180 Prozent des festgelegten Leistungsbetrags erhalten.

Zahlungen

Minderjährige Kinder erhalten keine direkten monatlichen Leistungsschecks. Bis Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat gehen die monatlichen Leistungen zugunsten des Kindes an den verbleibenden Elternteil oder Erziehungsberechtigten. Wenn Ihr Kind berufstätig ist hängt die monatliche Leistung davon ab wie viel Ihr Kind verdient.

Überlegungen

Wenn Ihr minderjähriges Kind eine funktionelle Behinderung hat hat es möglicherweise Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen für Behinderte oder Zusatzversicherungsleistungen für Einkommen wenn Sie stammt aus einer einkommensschwachen Familie. Die Zulassung erfolgt jedoch nicht automatisch und erfordert eine umfassende Untersuchung gefolgt von einer Überprüfung und einer endgültigen Entscheidung. Die Sozialversicherungsbehörde definiert ein behindertes Kind als ein Kind mit einer Krankheit die die Aktivität einschränkt und einer Diagnose dass diese Krankheit mindestens ein Jahr andauert oder zum Tod führt

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