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Gesetz über die Heimsuchung von Kindern in Arkansas

Der Arkansas Code Titel 9 legt die Standards fest die im Bundesstaat zur Festlegung einer Besuchsanordnung in Scheidungsverfahren verwendet werden. Darüber hinaus regelt das Gesetz die Schritte die ein Elternteil unternehmen muss um mit seinem Kind auf Anordnung des Bezirksgerichts einen Besuch aufzunehmen. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen zur Unterstützung eines Elternteils bei der Durchsetzung seiner Besuchsrechte.

Beste Interessen des Kindes

Bei der Ausarbeitung einer Besuchsanordnung muss ein Kreisgericht in Arkansas berücksichtigen was im besten Interesse des Kindes liegt Der Arkansas-Kodex geht in den meisten Fällen davon aus dass ein häufiger und kontinuierlicher Kontakt mit dem nicht in Haft befindlichen Elternteil im besten Interesse des Kindes liegt. Titel 9 des Arkansas-Kodex erfordert den Nachweis dass die Gesundheit Sicherheit oder das Wohlergehen eines Kindes durch einen Besuch bei einem nicht pflegebedürftigen Elternteil gefährdet werden wenn diese Vermutung widerlegt oder außer Kraft gesetzt wird > Ein Besuchsauftrag gemäß dem Arkansas Code geht über die festgelegte Zeit hinaus die ein nicht betreuender Elternteil und ein Kind gemeinsam verbringen müssen. Ein Besuchsauftrag schützt auch die Rechte eines nicht-betreuenden Elternteils an verschiedenen Arten von Aufzeichnungen einschließlich derer die mit der Erziehung und der Gesundheitsfürsorge eines Kindes in Zusammenhang stehen zweistündiger Elternkurs. Jedes einzelne Kreisgericht im Bundesstaat führt eine Liste der genehmigten Erziehungskurse die in die Zuständigkeit dieses Gerichts fallen. Ein Gericht kann verhindern dass der Besuch beginnt bis der nicht-betreuende Elternteil den Elternkurs abgeschlossen hat.

Vollstreckung

Der nicht-betreuende Elternteil hat das Recht die Vollstreckung einer Besuchsanordnung zu beantragen. Ein Beispiel für eine Situation in der eine Durchsetzung erforderlich ist besteht darin dass das Sorgerechtselternteil das Nicht-Sorgerechtselternteil daran hindert Besuchsrechte auszuüben. Ein Besuchsvollstreckungsverfahren wird eingeleitet wenn der nicht in Gewahrsam befindliche Elternteil einen Antrag auf Vollstreckung beim Bezirksgericht von Arkansas einreicht das die Unterhaltsverfügung ausgestellt hat. Das Gericht ist in der Lage die Person die den Besuch gestört hat zu verachten mehr Besuchszeit für die nicht in Gewahrsam genommenen Eltern zu veranlassen und sogar das Sorgerecht zu ändern wenn die Umstände des Eingriffs besonders extrem sind.

Rechtliche Vertretung

Das Familiengesetz von Arkansas schützt Ihr Recht sich in einem Besuchsverfahren von einem Anwalt vertreten zu lassen. Die Anwaltskammer von Arkansas unterhält eine Liste von Anwälten in verschiedenen Tätigkeitsbereichen einschließlich Anwälten mit Erfahrung im Bereich des Familienrechts. Kontaktieren Sie die Organisation unter:

Arkansas Bar Association 2224 Cottondale Ln. Little Rock AR 72202 501-375-4606 800-609-5668 arkbar.com

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