- Registrierte Dentalhygienikerin (RDH):
- Definition:In den Vereinigten Staaten und bestimmten anderen Ländern ist ein Registered Dental Hygienist (RDH) ein zugelassener medizinischer Fachmann, der sich auf Mundhygiene spezialisiert und vorbeugende Zahnpflege anbietet.
- Ausbildung:RDHs müssen ein akkreditiertes Zahnhygieneprogramm absolvieren, das in der Regel zwei bis drei Jahre dauert und Kurse in Zahnwissenschaften, Patientenversorgung, klinischen Verfahren und präventiver Zahnheilkunde umfasst.
- Lizenzierung:Nach Abschluss ihrer Ausbildung müssen Dentalhygieniker eine nationale oder staatliche Prüfung bestehen, um die Lizenz zu erhalten. Die Lizenzanforderungen können je nach Staat oder Land variieren.
- Tätigkeitsbereich:Zertifizierte Dentalhygieniker führen verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Mundgesundheitspflege aus, darunter:
- Zahnreinigung (Scaling und Polieren)
- Anwenden von Fluoridbehandlungen und Versiegelungen
- Verabreichung einer Lokalanästhesie
- Anfertigen von Röntgenaufnahmen (sofern durch staatliche Vorschriften erlaubt)
- Bereitstellung von Anweisungen zur Mundhygiene für Patienten
- Aufklärung der Patienten über Mundgesundheit und Vorsorge
- Aufsicht:In den meisten Bundesstaaten arbeiten RDHs unter der Aufsicht eines Zahnarztes. Der Umfang der Praxis kann jedoch je nach den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Bundesstaates variieren.
- Hygieniker (allgemeiner Begriff):
- Definition:Der Begriff „Hygieniker“ ist ein weit gefasster Begriff, der sich auf verschiedene medizinische Fachkräfte beziehen kann, die in verschiedenen Bereichen an der Förderung und Erhaltung der Gesundheit beteiligt sind. In einigen Fällen kann es sich um registrierte Dentalhygieniker handeln. In anderen Kontexten könnte es jedoch auch Angehörige der Gesundheitsberufe in verwandten Bereichen wie Zahntherapie, öffentliche Gesundheit oder Umweltgesundheit umfassen.
Im Wesentlichen wird der Begriff „Registrierter Dentalhygieniker“ speziell zur Beschreibung zugelassener Zahnärzte verwendet, die eine formelle Ausbildung erhalten, kommissionelle Prüfungen bestanden haben und für die Durchführung zahnmedizinischer Hygienemaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen ihres Staates oder Landes qualifiziert sind.

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