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Welcher chirurgische Eingriff würde nicht in einem ambulanten Behandlungszentrum durchgeführt werden?

Zu den chirurgischen Eingriffen, die nicht von einem ambulanten Behandlungszentrum durchgeführt werden könnten, gehören Eingriffe, die eine Übernachtung in einem Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung erfordern. Zu diesen Verfahren gehören:

- Größere Operationen, die eine Vollnarkose erfordern, wie z. B. Organtransplantationen oder Krebsoperationen.

- Operationen, die spezielle Geräte oder Einrichtungen erfordern, die im ambulanten Bereich nicht verfügbar sind, wie z. B. Herzchirurgie oder Neurochirurgie.

- Operationen, die eine engmaschige Überwachung des Patienten für einen bestimmten Zeitraum nach dem Eingriff erfordern, wie z. B. Gehirnoperationen oder Wirbelsäulenoperationen.

Ambulante Behandlungszentren werden typischerweise für kleinere Operationen genutzt, die keinen Übernachtungsaufenthalt erfordern, wie z. B. die Entfernung von Weisheitszähnen, die Reparatur von Hernien oder eine Kataraktoperation.

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