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Was ist die Definition für Anbieterzugehörigkeit?

Die Beziehung des Gesundheitsdienstleisters zum Krankenversicherungsplan (oder seinem verbundenen Unternehmen) basierend auf der Art der Vertragsbeziehung zwischen dem Leistungserbringer und dem Krankenversicherungsplan (vertraglich/nicht vertraglich vereinbart).

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