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Den örtlichen Gerichtsmediziner kontaktieren: Ein Leitfaden

Die meisten Kreisregierungen wählen oder ernennen einen Gerichtsmediziner, um Todesfälle und Obduktionen in der Gegend zu überwachen. Den örtlichen Gerichtsmediziner zu kontaktieren, kann schwierig oder einfach sein, je nachdem, wie zugänglich Ihr Gerichtsmediziner sein möchte und den Regeln der Abteilung für den Kontakt mit der Öffentlichkeit.

Anleitung

  1. Schlagen Sie die Telefonnummer des örtlichen Gerichtsmediziners im blauen Teil des örtlichen Telefonbuchs nach. Sie ist unter Kreisregierung aufgeführt.

  2. Rufen Sie das Büro des örtlichen Gerichtsmediziners an. Manchmal geht der Gerichtsmediziner selbst ans Telefon. Bitten Sie sonst darum, mit dem Gerichtsmediziner zu sprechen. Sie erreichen den Gerichtsmediziner vielleicht nicht, können aber mit einem der Assistenten oder einem anderen Mitarbeiter sprechen, der Ihnen vielleicht helfen kann.

  3. Hinterlassen Sie dem Gerichtsmediziner eine Nachricht, wenn Sie direkt mit ihm sprechen möchten. Sie müssen dem Nachrichtennotiznehmer oder dem Anrufbeantworter vielleicht sagen, warum Sie anrufen. Hinterlassen Sie eine kurze Nachricht mit Ihrer Telefonnummer. Rufen Sie nach zwei Tagen erneut an, wenn Sie nicht sofort von ihm hören.

  4. Beschaffen Sie sich die Postanschrift des Büros des örtlichen Gerichtsmediziners im blauen Teil des Telefonbuchs. Schreiben Sie dem Gerichtsmediziner einen Brief mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Senden Sie den Brief per Einschreiben, wenn Ihre Anfrage wichtig ist und Sie sicherstellen möchten, dass er ankommt.

  5. Gehen Sie auf die Website Ihres örtlichen Gerichtsmediziners. Finden Sie seine E-Mail-Adresse und senden Sie ihm eine E-Mail. Sehen Sie auch nach, ob die Website ein „Kontakt“-Formular hat, das Sie ausfüllen und absenden können.

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