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Wenn ein Patient stirbt, dann aber wiederbelebt wird, ist es dann zwingend erforderlich, ihm mitzuteilen, dass er gestorben ist?

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass ein Patient über seinen Tod informiert wird, sofern er seine Wünsche bezüglich der Sterbebegleitung geäußert hat und diesen Wünschen entsprochen wurde. Es gilt jedoch als bewährte Vorgehensweise, mit dem Patienten seine Erfahrungen und etwaige Bedenken oder Fragen zu besprechen.

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