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Wer ist für die Meldung von Kindesmissbrauch verantwortlich?

In den meisten Gerichtsbarkeiten ist jeder, der den Verdacht hat, dass ein minderjähriges Kind missbraucht oder vernachlässigt wird, gesetzlich verpflichtet, dies der zuständigen Kinderschutzbehörde zu melden. Dazu gehört:

- Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten, wie Lehrer, Ärzte, Krankenschwestern, Sozialarbeiter und Polizeibeamte.

- Eltern und andere Betreuer.

- Jede andere Person, die begründeten Verdacht hat, dass ein Kind missbraucht oder vernachlässigt wird.

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