Ja, eine Lungenentzündung in der Vorgeschichte wird von Krankenversicherern allgemein als Vorerkrankung betrachtet. Da eine frühere Episode statistisch das Rezidivrisiko erhöht, nutzten Versicherer dies historisch, um Folgendes zu rechtfertigen:
Unter dem Affordable Care Act (ACA) dürfen Versicherer nicht die Deckung verweigern, höhere Prämien verlangen oder Wartezeiten aufgrund von Vorerkrankungen für ACA-konforme Einzel- und Gruppenmarktpläne verhängen. Dieser Schutz ist ein Eckpfeiler des Gesetzes.
Wenn Sie sich im Deckungsdschungel bewegen, überprüfen Sie, ob Ihr Plan ACA-konform ist, und verstehen Sie die spezifischen Unterzeichnungsregeln, die gelten. Für die meisten Menschen mit arbeitgeberfinanzierten oder Marktplatzplänen sollte eine vergangene Lungenentzündung weder die Zulassung noch die Kosten beeinflussen.
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