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Deckt die Krankenversicherung die Oralchirurgie ab?

ie Krankenversicherung soll Ihnen dabei helfen die Kosten für notwendige Gesundheitsmaßnahmen sowie vorbeugende Maßnahmen wie Arztbesuche und Vorsorgeuntersuchungen zu decken um Ihre Gesundheit zu erhalten. Die spezifischen Verfahren und die Höhe der von der Krankenversicherung übernommenen Kosten sind von Plan zu Plan sehr unterschiedlich. Oralchirurgie kann in bestimmten Fällen durch eine Krankenversicherung abgedeckt werden deckt jedoch im Allgemeinen nicht medizinisch notwendige Verfahren ab.

Krankenversicherungsschutz

Der normale Krankenversicherungsschutz konzentriert sich auf die Bereitstellung von Leistungen um Sie zu schützen bei guter Gesundheit und bei der Behebung von gesundheitsschädlichen Problemen. Die Krankenversicherung deckt in der Regel orale Eingriffe ab die als medizinisch notwendig angesehen werden um Ihre Gesundheit zu erhalten. Beispiele für orale Eingriffe die von der Krankenversicherung abgedeckt werden können sind Operationen mit Erkrankungen der Gesichtsknochen körperlichen Verletzungen des Gewebes und der Gesichtsstrukturen die Behandlung von Kiefererkrankungen und die Korrektur von Gesichtsfehlern Chirurgie und andere Verfahren die sich speziell mit Zähnen befassen gelten als zahnärztlich und sind normalerweise nicht krankenversichert obwohl dies von Ihrer Police abhängt. Einige Pläne können einen kleinen Teil der zahnärztlichen Kosten decken. Beispielsweise werden Wurzelkanäle Füllungen Kronen Brücken und die Installation anderer zahnärztlicher Strukturen zur Unterstützung der Zähne in der Regel durch eine Zahnversicherung anstelle einer Krankenversicherung abgedeckt. Zahnversicherungen bezahlen in der Regel 100 Prozent der routinemäßigen Reinigungs- und Vorsorgekosten decken jedoch möglicherweise nur 80 Prozent der Kosten für Füllungen und Wurzelkanäle sowie 50 Prozent der Hauptverfahren.

Extraktion von Weisheitszähnen

Die Extraktion von Weisheitszähne gehören zu den häufigsten oralen Eingriffen insbesondere bei jungen Menschen. Eine normale Krankenversicherung kann die betroffenen Zähne die nicht aus dem Zahnfleisch austreten versichern. Weisheitszähne sind häufig betroffen so dass die Entfernung häufig durch eine normale Krankenversicherung abgedeckt ist. Zahnversicherungen können auch die Entfernung von Weisheitszähnen abdecken obwohl Sie als größere Operation möglicherweise einen großen Teil der Kosten für die Operation selbst tragen.

Kosmetische Eingriffe

Oralchirurgie und andere Eingriffe Kosmetiker sind in der Regel nicht versichert. Kosmetische Eingriffe beschreiben Eingriffe die darauf abzielen Ihr Aussehen zu verändern und nicht Ihre Gesundheit zu verbessern. Einige Versicherungsverträge bieten Versicherungsschutz für Zahnspangen obwohl viele Versicherungsverträge keinen Versicherungsschutz für Zahnspangen bieten und solche die nur einen Bruchteil der Gesamtkosten abdecken

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