Die Aufhebung einer Vasektomie gilt jedoch im Allgemeinen als Wahlverfahren und kann bestimmten Einschränkungen unterliegen oder überhaupt nicht abgedeckt werden. Erkundigen Sie sich unbedingt beim jeweiligen staatlichen Medicaid-Programm oder wenden Sie sich an das örtliche Medicaid-Büro, um den Versicherungsschutz für die Umkehrung einer Vasektomie in Ihrem jeweiligen Bundesstaat zu ermitteln.

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