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Wie lange müssen Ärzte in Connecticut Krankenakten aufbewahren?

Gemäß den Connecticut General Statutes sind Ärzte verpflichtet, Krankenakten mindestens sieben Jahre nach dem Tod eines Patienten oder mindestens zehn Jahre nach der letzten Behandlung eines Patienten aufzubewahren, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.

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