Zuschüsse für gemeinnützige Gesundheitskliniken sind über das US-Department of Health and Human Services für private oder öffentliche Organisationen verfügbar. Gemeinnützige Kliniken erhalten möglicherweise derzeit Section 330-Finanzierungshilfe, was staatliche Finanzierung gemäß dem Public Health Service Act ist. Ein Zuschussantragsteller muss einen dokumentierten und nachgewiesenen Bedarf an Dienstleistungen im Betriebsgebiet der Organisation und einen konkreten Plan zur Deckung dieses Bedarfs haben.
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New Access Points Grants
- New Access Points Grants stehen gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung, die Grundversorgung für bedürftige Bevölkerungsgruppen anbieten werden. Die Organisationen müssen auch Zugang zu psychischer und zahnmedizinischer Versorgung bieten. Antragsteller müssen nicht unbedingt bestehende Empfänger sein, um berechtigt zu sein.
Service Expansion Grants
- Nur bestehende Empfänger sind für die Service Expansion Grants berechtigt. Gemeinnützige Gesundheitskliniken müssen bereits Grundversorgungsleistungen erbringen und den Wunsch haben, in spezialisierte Bereiche der Medizin zu expandieren. Diese Bereiche können umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, Substanzmissbrauch, zahnmedizinische Versorgung, psychische Gesundheitsdienste, Apotheke und Dienstleistungen für besondere Bevölkerungsgruppen.
Expanded Medical Capacity Grants
- Nur bestehende Empfänger sind für die Expanded Medical Capacity Grants berechtigt. Organisationen müssen gemeinnützig sein mit dem Wunsch, ihre betreute Bevölkerung zu erweitern. Die Finanzierung deckt Dinge wie die Erhöhung der Betriebszeiten, die Eröffnung neuer Einrichtungen und die Erweiterung von Gesundheitsdiensten ab.
Service Area Competition Grants
- Die Service Area Competition Grants stehen gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung, die möglicherweise oder möglicherweise keine Regierungszuschüsse erhalten. Ein Antragsteller muss Dokumentation bereitstellen, um Aussagen zu stützen, dass die Klinik am besten geeignet ist, ihre Bevölkerung zu versorgen. Ein Antragsteller muss auch an einem Standort wohnen, der bereits von einer gemeinnützigen Gesundheitsklinik mit Section 330-Finanzierung versorgt wird.