Nein. Nach dem Heilpraktikergesetz (1939) dürfen in Deutschland nur lizenzierte Mediziner mit zusätzlicher Homöopathie-Ausbildung gemäß §1 Abs. 1 HeilprG Homöopathie ausüben. Dies erfordert 656+ theoretische/praktische Stunden an einer von 56 anerkannten Heilpraktikerschulen und eine Prüfung beim deutschen Landesgesundheitsamt. Inhaber ausländischer Abschlüsse müssen eine Gleichwertigkeitsprüfung bestehen und unterliegen Einschränkungen (z. B. Geburtshilfe).

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