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Müssen Lernbehinderungen aktiviert werden?

Lernbehinderungen sollten groß geschrieben werden, wenn es um eine bestimmte Behinderung oder Störung geht, wie etwa Legasthenie oder Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS). Im allgemeinen Sinne kann es jedoch auch in Kleinbuchstaben geschrieben werden, z. B. „Lernbehinderungen wirken sich darauf aus, wie eine Person lernt und Informationen verarbeitet.“ Es ist wichtig, die Stilrichtlinien oder -empfehlungen des entsprechenden Stilleitfadens oder der jeweiligen Organisation zu befolgen, um Konsistenz und Klarheit beim Schreiben über Lernschwierigkeiten sicherzustellen.

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