Unter touristischer Einrichtung versteht man jedes Grundstück, Gebäude oder Bauwerk, einschließlich aller touristischen Einrichtungen, die für oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Unterkünften, Speisen oder Getränken, Unterhaltung, Erholung oder anderen Einrichtungen für Reisende genutzt werden oder genutzt werden sollen.