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Die einzigen Ausnahmen der militärischen Datenschutzbestimmungen sind die Koordinierung der Bereitstellung von Krankenbesuchen und der Notfallversorgung durch zivile Anbieter.

Das ist falsch. Zu den Ausnahmen gehört auch die Offenlegung gegenüber Militärkommandanten, wenn die Offenlegung zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, sowie die Offenlegung gegenüber Militärpersonal und zivilen Auftragnehmern, wenn dies für die Verwaltung und Verwaltung des Gesundheitsplans oder verwandter Systeme erforderlich ist.

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