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Darf ein Arbeitgeber einen Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten diskriminieren?

Nein, ein Arbeitgeber darf einen Arbeitsschutzbeauftragten nicht diskriminieren.

Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragte sind gesetzlich vor Diskriminierung geschützt. Dies bedeutet, dass sie aufgrund ihrer Tätigkeit als Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragter nicht entlassen, degradiert oder anderweitig bestraft werden können.

Dieser Schutz ist wichtig, da er es den Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten ermöglicht, ihre Arbeit ohne Angst vor Repressalien zu erledigen. Sie können Sicherheitsbedenken ansprechen und Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Kollegen zu schützen.

Wenn Sie ein Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragter sind und glauben, dass Sie diskriminiert wurden, sollten Sie sich an Ihre Gewerkschaft oder die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) wenden.

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