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Gilt der Pool als Gemeinschaftsbereich?

In den meisten Fällen ja. Schwimmbäder in Apartmentkomplexen, Eigentumswohnungen und anderen Mehrfamilienwohnanlagen sind in der Regel Gemeinschaftsbereiche. Gemeinschaftsbereiche stehen allen Bewohnern der Gemeinde offen und sind nicht Eigentum eines einzelnen Eigentümers der Wohneinheit.

Der Poolbereich kann den Pool selbst sowie umliegende Bereiche wie Terrassen, Terrassen und Toiletten umfassen. Diese Bereiche werden in der Regel von der Verwaltung oder der Wohnungseigentümergemeinschaft der Gemeinde verwaltet und unterliegen gemeinsamen Regeln und Vorschriften.

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