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Können Sie den Erst- und Zweitversicherungsschutz selbst bestimmen?

Nein, der Versicherungsträger und nicht der Versicherungsnehmer bestimmt den primären und sekundären Versicherungsschutz. Der primäre Versicherungsträger wäre die Versicherung des Abonnenten und seine Angehörigen wären als sekundärer Versicherungsträger versichert.

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