Die Sozialversicherungsbehörde (SSA) bestimmt Ihren Anspruch auf Behindertenleistungen basierend auf Ihrer Arbeitshistorie und Ihrer Unfähigkeit, aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines Leidens zu arbeiten. Sie könnten Anspruch haben, wenn Ihre Behinderung länger als ein Jahr angedauert hat oder andauern wird. Ihre Angehörigen können ebenfalls Leistungen aufgrund Ihres Versicherungsdatensatzes erhalten, die in der Regel etwa 50 Prozent Ihrer Leistung ausmachen. Die SSA bietet viele Publikationen, die Anspruchsfaktoren und den Antragsprozess erklären.
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