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HIPAA-Compliance für Pflegeheime: Patientengesundheitsdaten schützen

Das Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996, oder HIPAA, bietet Bewohnern von Pflegeheimen wichtige Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Nutzung und Offenlegung ihrer elektronisch geschützten Gesundheitsinformationen. Pflegeheime und andere Langzeitpflegeeinrichtungen, die die Definition einer abgedeckten Einheit gemäß HIPAA erfüllen, sind verpflichtet, die geltenden Datenschutz- und Sicherheitsregeln des Gesetzes einzuhalten.

Datenschutzregeln

  • Die HIPAA-Datenschutzregeln definieren die Umstände, unter denen die elektronischen Gesundheitsinformationen eines Bewohners an Dritte offengelegt werden können. Mit wenigen Ausnahmen muss eine Einrichtung die schriftliche Genehmigung des Bewohners haben, um bestimmte medizinische Informationen offenzulegen. Bewohnern muss eine schriftliche Mitteilung darüber zur Verfügung gestellt werden, wie Gesundheitsinformationen verwendet und weitergegeben werden.

Sicherheitsregeln

  • Einrichtungen müssen administrative, technische und physische Schutzmaßnahmen implementieren, um sicherzustellen, dass elektronisch geschützte Gesundheitsinformationen nicht an unbefugte Personen offengelegt werden. Spezifische elektronische Sicherheitssysteme und -anforderungen sind in den HIPAA-Sicherheitsregeln nicht definiert, sodass Pflegeheime die Sicherheitssysteme und -ausrüstung auswählen und anpassen können, die für ihre Organisation und Einrichtungen angemessen sind.

Durchsetzung

  • Das U.S. Department of Health & Human Services Office for Civil Rights, oder OCR, untersucht Beschwerden über mögliche Verstöße gegen HIPAA-Sicherheits- und Datenschutzregeln. Das OCR führt auch Compliance-Überprüfungen durch und bietet Aufklärungs- und Bildungsprogramme an.

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