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Muss man bei Abschluss einer Lebensversicherung offenlegen, wann eine Schönheitsoperation durchgeführt wurde?

In den meisten Fällen nein. Schönheitsoperationen gelten in der Regel nicht als wesentliche Veränderung der Gesundheit oder des Lebensstils und müssen daher beim Abschluss einer Lebensversicherung nicht offengelegt werden.

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