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Darf eine Gliedmaßenschwellung als Hauptdiagnose in der Versicherung herangezogen werden?

Nein, eine Gliedmaßenschwellung kann in der Versicherung nicht als Hauptdiagnose herangezogen werden. Eine Schwellung der Gliedmaßen gilt als Symptom und ist nicht spezifisch für eine bestimmte Grunderkrankung.

Bei der Einreichung eines Versicherungsanspruchs sollte die Hauptdiagnose der spezifische Gesundheitszustand sein, der die Symptome verursacht. Wenn bei einem Patienten beispielsweise eine Schwellung der Gliedmaßen auftritt, könnte die Hauptdiagnose eine tiefe Venenthrombose (TVT), Zellulitis, Lymphödem oder eine andere spezifische Erkrankung sein, die die Schwellung verursacht.

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