Unentschuldigte Abwesenheiten sind nicht entschuldigt, unabhängig vom Grund der Abwesenheit. Wenn eine Arbeitnehmerin schwanger ist und aufgrund schwangerschaftsbedingter Komplikationen der Arbeit fernbleiben muss, hat sie möglicherweise Anspruch auf Schwangerschaftsurlaub gemäß dem Family and Medical Leave Act (FMLA). Der FMLA-Urlaub ist unbezahlt, erlaubt den Arbeitnehmern jedoch, aus schwangerschaftsbedingten Gründen bis zu 12 Wochen Urlaub zu nehmen. Während des FMLA-Urlaubs haben Arbeitnehmer das Recht, ihren Krankenversicherungsschutz fortzusetzen und nach Ablauf ihres Urlaubs an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.